Der Verein

Die Trägerschaft der Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige besteht aus einem Zusammenschluss aller im Landkreis Miltenberg tätigen Wohlfahrtsverbände, daneben privater Pflegedienstleister sowie vieler stationärer und ambulanter Pflegeeinrichtungen.

Von 2008 bis 2021 erfolgte dies in Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR). Im November 2021 gründeten die seitherigen GbR-Mitglieder zusammen mit Neumitgliedern einen Verein, der seitdem die Trägerschaft der „Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige“ wahrnimmt. In der Gründungsversammlung wurde eine Satzung und eine Beitrags- und Förderbeitragssatzung beschlossen.

Als Vereinsvorstand wurden gewählt:

1.Vorsitzender
Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V., 63897 Miltenberg, Hauptstraße 60
2.Vorsitzender
Bayerisches Rotes Kreuz, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Kreisverband Miltenberg-Obernburg, Römerstraße 93, 63785 Obernburg
Kassierer
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Arnouviller Ring 3, 63897 Miltenberg
Schriftführer
Landkreis Miltenberg, Brückenstr. 2, 63897 Miltenberg
Beisitzerin
Pflegeheim St. Elisabethenstift GmbH, Hauptstr. 18, 63920 Großheubach

Der Verein ist eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter der Nr. VR 200843.

Mit Bescheid des Finanzamtes Aschaffenburg vom 17.11.2022, Az. 204/107/20923 K01/QE3, wurde festgestellt, dass die geltende Vereinssatzung die Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 der Abgabenordnung (AO) einhält.
Die BSA ist daher berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für die Satzungszwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck auszustellen.

Die Mitgliedschaft ist in Form von stimmberechtigten Mitgliedern und Fördermitgliedern möglich.

Als stimmberechtigte Mitglieder können laut Satzung beitreten: Juristische und natürliche Personen als Träger von Einrichtungen, die mit der Altenhilfe und Pflege im Landkreis Miltenberg befasst sind, insbesondere Einrichtungen und Dienste der Pflege im Landkreis Miltenberg

Fördermitglied kann jede natürliche und juristische Person sein, die die Ziele des Vereines unterstützt. Fördermitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, sind aber nicht stimmberechtigt. Sie erhalten Einladung und Protokoll der Mitgliederversammlung.


Beitrittsantrag als stimmberechtigtes Mitglied
Beitrittsantrag als Fördermitglied